Stolperfalle 1-Euro-Handy

Stolperfalle 1-Euro-Handy

Donnerstag, 8. Februar 2018 von Steuerberater am Niederrhein in Unsere News

Für Mobilfunkhändler kann der Verkauf von Handyverträgen mit subventionierten Geräten steuerliche Folgen haben. Sie müssen damit rechnen, Umsatzsteuer in beachtlicher Höhe nachzahlen zu müssen, wenn Netzbetreiber ihnen Handy-Gutschriften inklusive Umsatzsteuer gezahlt haben. Der Grund dafür ist, dass das Handy für den Endkunden und nicht für den Netzbetreiber bestimmt war.

Die Steuerberater am Niederrhein sind spezialisiert auf den Bereich Telekommunikation und beraten Sie dabei, welche steuerlichen Aspekte bei diesem Thema beachtet werden sollten. Bitte lesen Sie dazu auch den folgenden Artikel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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