Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt sowie empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung zwischen Unternehmen ermöglicht.
Eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt bereits ab dem 01.01.2025, es wird jedoch eine Übergangsregelung für die Jahre 2025 bis 2027 geben. Ab dem 01.01.2028 ist die E-Rechnung dann ausnahmslos für alle Rechnungsversender und -empfänger verpflichtend. Was das für Sie und Ihr Unternehmen im Detail bedeutet, erklären wir Ihnen gerne persönlich.