Grundsteuerreform – wir helfen gern!

Die Daten zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte (die ab dem Kalenderjahr 2025 gelten), können nun erfasst werden. Die Abgabe der Erklärung an das Finanzamt muss im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 erfolgen.

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